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??? BF-2 bzw. BF-3 ??? Was ist das ???

BF-2 bzw. BF-3 ist ein Kürzel und steht für “Begleitfahrzeuge der zweiten bzw. dritten Generation”.
Diese Fahrzeuge werden benötigt, um Schwer- und Grossraumtransporte, die in der Bundesrepublik Deutschland unterwegs sind, abzusichern.In der Schweiz kennt man das BF-3 Fahrzeug (noch) nicht.

Für BF-2 Fahrzeuge reicht es aus, wenn sie mit Rundumkennleuchten und einem Funkgerät (für Kommunikation zwischen Transport und Begleitfahrzeug) sowie mit einem Telefon ausgerüstet sind. Dies ist die einfachste Variante der Transportbegleitung und Absicherung. Uns reicht das aber nicht und darum sind unsere Fahrzeuge mit zusätzlichem Material, das Sie unter Ausrüstung finden, ausgestattet. Die Sicherheit steht bei uns an erster Stelle.

Je nach Gewicht & Grösse des Transports erfolgt der Einsatz von Begleitfirmen oder/und der Polizei. Die Strassenverkehrsämter können zusätzlich zur Polizei noch Begleitfahrzeuge verfügen.


Bestimmungen für die Schweiz

rot/weiss gestreifte Markierung am Zugfahrzeug und am Ladegut   gelbes Gefahrenlicht erforderlich  Begleitfahrzeug mit gelbem Gefahrenlicht erforderlich   Polizeibegleitung erforderlich 
Breite  bis 3.00m  Vorschrift  //  //  // 
  ab 3.01m  Vorschrift   Vorschrift  //  // 
  ab 3.51m  Vorschrift   Vorschrift   Vorschrift   // 
  ab. 3.81m  Vorschrift   Vorschrift   Vorschrift  
Länge  über 25.00m  Vorschrift   Vorschrift   //  // 
  über 30.00m  Vorschrift   Vorschrift   Vorschrift   // 
  über 35.00m  Vorschrift   Vorschrift   Vorschrift  
  über 25.00 m und 3.30 Breite      Vorschrift    
Überhang vorne   ab 3.00m  //  //  // 
  über 5.00m  Vorschrift   Vorschrift   // 
Überhang hinten  über 5.00m  2 + 3  //  //  // 
  über 6.00m  2 + 3  Vorschrift   //  // 
  über 8.00m  Vorschrift   Vorschrift   // 
Kreisfahrt  über 10.60 / 26.00m   //  Vorschrift + 4  //  // 
  über 10.60 / 30.00m  //  Vorschrift   // 


Erläuterung

//   Frei 
Vorschrift   Gemäss Verfügung der Behörde 
1   Wenn die Polizei zur Unterstützung zusätzlich Begleitfahrzeug(e) verlangt  
2   Kugel, Pyramide, usw. am Ende des Überhanges erforderlich  
3   Begleitung durch (ortskundige) Hilfsperson erforderlich  
4   nur bei schwierigen Strassenverhältnissen: Begleitung durch (ortskundige) Hilfsperson erforderlich  
5   nur bei schwierigen Strassenverhältnissen  
Hinweis :   Gelbe Gefahrenlichter müssen von vorne und hinten aus einer Entfernung von mindestens 50m sichtbar sein. Nötigenfalls ist hinten an der Ladung beziehungsweise am Fahrzeug ein zweites Gefahrenlicht anzubringen.  
  Die vorgenannten Werte gelten für Strassen mit guten Sicht- und Verkehrsverhältnissen. Bei besonderen Verhältnissen können Gefahrenlichter und Begleitung schon bei geringeren Massen angefordert werden!!  


VW Golf IV

BF-2 Fahrzeug