Für Transporte, deren Abmessungen ausserhalb des Grenzbereiches liegen, wird vor Fahrtantritt die gesamte Strecke auf eventuelle Hindernisse abgefahren und überprüft. Zu enge Ortsdurchfahrten, nicht tragfähige Brücken, störende Bahngleise, zu tief hängende elektrische Kabel oder Ampelanlagen werden vermerkt.
Diese Erhebung der abgefahrenen Streckenabschnitte, zeigt uns, ob ein Befahren mit dem Schwertransport möglich ist. In Zusammenarbeit mit den Strassenverkehrsämtern und den Polizeikorps der verschiedenen Kantone wird eine allfällige Streckenänderung besprochen und festgelegt.